Anwachsung

Anwachsung
1. Im Gesellschaftsrecht (nach HGB und BGB): Der Anteil des  ausgeschiedenen Gesellschafters am  Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern zu (§ 738 BGB). Die Mitberechtigung an der  Gemeinschaft zur gesamten Hand steht nur noch diesen zu. Ein besonderer Übertragungsakt ist nicht erforderlich.
- 2. Im Erbrecht (nach §§ 2094 f. BGB): Erhöhung des Erbteils eines oder mehrerer Erben durch Wegfall eines  Miterben. Ähnliches gilt für das Vermächtnis (§§ 2158 f. BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Anwachsung — Anwachsung,   Akkreszẹnz, Recht: die kraft Gesetzes eintretende Erweiterung des Rechtes eines oder mehrerer Mitberechtigten auf den Anteil eines weggefallenen bisherigen Mitberechtigten; besonders im Erbrecht tritt Anwachsung ein, wenn der… …   Universal-Lexikon

  • Anwachsung — Anwachsung, 1) (Med.), Vereinigung zweier Flächen durch ausgeschwitzte, eine feste Verbindung bewirkende Lymphe, in Folge von Entzündung als Heilzweck, z.B. bei Wundlefzen etc., od. als Krankheit; 2) (Bauk.), gemeinschaftlicher Name der Ausladung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anwachsung — Anwachsung, im römischen und gemeinen Recht Akzession (accessio) genannt, im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstand als Erweiterung hinzukommt, sodann, da der Zuwachs einer Sache gewöhnlich in einem untergeordneten Verhältnis zur Hauptsache… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anwachsung — Als Anwachsung wird der (dingliche) Vorgang bezeichnet, bei dem ein Gesamthänder aus einer Gesamthandgemeinschaft ausscheidet und dessen Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft den verbleibenden Gesamthändern „anwächst“, d. h. diesen anteilig… …   Deutsch Wikipedia

  • Anwachsung, die — Die Anwachsung, plur. inusit. 1) Das Anwachsen in der ersten Bedeutung. S. auch Anwuchs. In der zweyten, einer Vergrößerung, ist Anwachs üblicher; indessen wird auch das Anwachsen eines Landes durch angeschüttetes Erdreich zuweilen die Anwachsung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Anwachsungsrecht — (Akkreszenzrecht, Jus accrescendi) bezeichnet in der Rechtssprache die Bestimmungen, auf Grund deren unter bestimmten Voraussetzungen der Anteil einer Person einer andern zufällt, anwächst. Abgesehen von der Bestimmung des § 738 des deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akkreszenz — Ak|kres|zẹnz 〈f. 20〉 Anwachsen, Zuwachs (eines Erbteils) [zu lat. accrescere „hinzuwachsen“] * * * Akkreszẹnz   die, / en, Recht: die Anwachsung. * * * Ak|kres|zẹnz, die; , en [zu lat. accrescere, ↑akkreszieren] (Rechtsspr.): Anwachsung …   Universal-Lexikon

  • Formwechsel — Der Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl. vorhandener Mitgliedschaftsrechte. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… …   Deutsch Wikipedia

  • Islenska — Isländisch (Íslenska) Gesprochen in Island Sprecher 300.000 Linguistische Klassifikation Indogermanisch Germanisch Skandinavisch Isländisch …   Deutsch Wikipedia

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